MEDIZINIESCH
FUSSPFLEGE
Wer benötigt eine medizinische
Fusspflege?
MEDIZINISCHE FUSSPFLEGE
Die Podologie befasst sich mit der medizinischen Fusspflege und entwickelt sich zusammen mit der Medizin. Wenn der Schuh drückt, eingewachsene Nägel auftreten oder störende Druckstellen entstehen sind Podologen und Podologinnen ihre Ansprechpartner. Die Podologie ist in den kantonalen Gesundheitsgesetzen geregelt. Für die Ausübung in eigener fachlicher Tätigkeit benötigt es einer Berufsausübungsbewilligung. Podologen und Podologinnen arbeiten multiprofessionell d.h. mit anderen Fachpersonen des Gesundheitswesens zusammen, um ihnen die bestmögliche Versorgung ihrer Füsse zu garantieren.
WER SIND MEINE KUNDEN?
- Alle Personen, die in irgendwelcher Form Probleme oder Schmerzen an ihren Füssen aufweisen
- Diabetiker (Zuckerkrankheit), Antikoagulierte (Blutverdünnung), Rheumapatienten, Kunden/Patienten mit Durchblutungsstörungen (arteriell und/oder venös), Kunden/Patienten die eine Chemotherapie benötigen
- Sportler
- Kunden, die bei der Arbeit Stahlkappenschuhe tragen
- Kinder
- Nachbehandlungen nach erfolgten Operationen
- Personen, die ihre Füsse selber nicht mehr pflegen können
- Alle Personen, die Wert auf schmerzfreie und gepflegte Füsse legen

Podologie – medizinische Fusspflege
Unterschied Podologie – Kosmetische Fusspflege


Bezahlung podologischer Leistungen
Die podologischen Leistungen sind nach der Behandlung direkt in Bar, per EC oder Kreditkarte zu bezahlen (Keine Zahlung mit Postkarte möglich). Eine Rechnungsstellung ist in Ausnahmefällen möglich – die Rechnungsgebühr beträgt 10.00 CHF. Bitte beachten Sie, dass podologische Leistungen nur in Ausnahmefällen von der obligatorischen Krankenkasse getragen werden.
Übernahme podologischer Leistungen durch die Krankenkasse:
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 den Beschluss zur Zulassung der Podologinnen und Podologen als auf ärztliche Anordnung hin tätige Leistungserbringer/innen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gefällt.
Die Abrechnung per Krankenkasse (OKP) ist in der Podologiepraxis Zwald unter folgenden Voraussetzungen ab 01.01.2023 möglich:
- Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie
- Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie, mit PAVK, mit oder ohne Fussdeformität
- Personen mit Diabetes mellitus bei stattgefundenem Ulcus und/oder nach stattgefundener Amputation
*Bitte beachten Sie, dass ihr Arzt Ihnen eine podologische Behandlung empfehlen/verordnen kann, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) aber nur bei oben genannten Voraussetzungen zum Tragen kommt. Das vom Arzt/Ärztin ausgefüllte Verordnungsformular ist zwingend bei der ersten podologischen Behandlung mitzubringen.
Hygiene und Sterilisation
In meiner Podologiepraxis wird der Hygiene grösste Beachtung geschenkt. Sie werden ausschliesslich mit einem neuen, sterilen Instrumentenset behandelt. Im Instrumentenaufbereitungsraum «Labor» werden alle Instrumente gemäss Swissmedic gereinigt, desinfiziert und sterilisiert. Einwegprodukte kommen dann zum Einsatz, wenn gewisse Instrumentenaufsätze nicht aufbereitet und sterilisiert werden können. Alle Geräte, die zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation benötigt werden, unterliegen strengen Prozesskontrollen und werden regelmässig gewartet.