Zum Hauptinhalt springen

FAQ - Besuch in der Podologiepraxis

HIER ANTWORTEN WIR AUF DIE GÄNGISTEN FRAGEN

Was passiert beim ersten Besuch in der podologischen Praxis?

Beim ersten Besuch erfassen wir anhand einer Anamnese Ihre medizinische Vorgeschichte und Medikamente. Diese Informationen helfen uns, einen optimalen Behandlungsplan für Sie zu erstellen. Danach beginnen wir mit der eigentlichen Fußbehandlung, bei der wir Ihre Problemstellen genau untersuchen und behandeln.

Was beinhaltet die Fußbehandlung?

Kürzen der Nägel und Entfernen von eingewachsenen Nägeln und Druckstellen. Optionales Lackieren der Nägel (eigener Nagellack oder aus unserem Sortiment). Behandlung der Fußsohle: Entfernen von Hornhaut, Hühneraugen oder Fremdkörpern. Anlegen von Wund- und Entlastungsverbänden. Eincremen der Füsse mit einem geeigneten Fusspflegeprodukt.

Findet vor der Behandlung ein Fußbad statt?

Nein, denn wir haben so die Möglichkeit, wichtige Zusatzbehandlungen z.B. eine Nagelspange oder einen Teilersatz eines Nagels mit Gel direkt während der Behandlung durchzuführen. Damit keine Haftungsprobleme entstehen, sollten die Füße vorher nicht gebadet werden.

Wie unterscheiden sich Behandlungen bei Lernenden?
Die Behandlung wird je nach Ausbildungsstand der Lernenden selbstständig durchgeführt und anschließend kontrolliert und gegebenenfalls ausgebessert. Behandlungen bei Lernenden nehmen etwas mehr Zeit in Anspruch, bieten aber die Möglichkeit von Rabatten zu profitieren. Und das Tollste ist, dass Sie die Ausbildung unseres Nachwuchses unterstützen.
Wie werden die Preise berechnet?
Die Preise richten sich nach der Preisliste und werden nach zeitlichem und materiellem Aufwand berechnet. Der Preis kann je nach Aufwand variieren.
Werden podologische Leistungen von der Krankenkasse übernommen?
Grundsätzlich nicht. Sie bezahlen die Behandlung direkt im Anschluss. Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Ausnahme: Diabetiker*innen mit Verordnungsformular bei diabetischem Fußsyndrom haben Anspruch auf Kostenübernahme durch die Grundversicherung für 4-6 Behandlungen pro Jahr mit entsprechendem Verordnungsformular. Die behandelnde Podologin/behandelnder Podologe muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um abrechnungsberechtigt zu sein.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können bar und mit allen gängigen Bezahlkarten bezahlen (kein Twint).
Kann ich eine Rechnung erhalten?
Ja, eine Pauschale von 10.00 CHF wird aber erhoben, um den administrativen Aufwand zu decken.
Muss ich nach der Behandlung gleich einen neuen Termin vereinbaren?
Jein. Aufgrund der hohen Auslastung in Podologiepraxen ist es oft notwendig mehrere Termine (teilweise für das ganze Jahr) zu vereinbaren, wenn man die podologische Behandlung regelmässig besuchen möchten.
Ich habe grosse Schmerzen an einem Zeh und will unbedingt in den nächsten Tagen einen Termin haben. Kann ich als Notfall kommen?
Wir versuchen nach Möglichkeit Notfälle vor, zwischen oder nach unseren regulär vereinbarten Terminen zu behandeln. Der Notfallzuschlag beträgt 30 CHF.
Weshalb muss ich einen Notfallzuschlag bezahlen?
Notfälle verursachen längere Arbeitszeiten und führen zu Verzögerungen. Überstunden müssen entsprechend vergütet werden.